Pflegeheimgebühren

Finanzierung:            
Zur Finanzierung der Heimkosten werden neben Besitz folgende Einkünfte herangezogen:
·        Renten: davon 80%, 20% sowie 13. und 14. bleiben dem Bewohner
·        Spareinlagen bis zum Freibetrag von€ 7.000
·        Pflegegeld abzüglich Taschengeld € 44,30
·        Sonstige Einkommen  

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
·        Selbstzahler: der Bewohner trägt die Heimkosten zur Gänze
·        Teilzahler: Das Land Tirol übernimmt in Form von Mindestsicherung die nicht gedeckten Kosten, die der Bewohner auf Grund seines Einkommens nicht zahlen kann. Mindestsicherung ist rückzahlpflichtig, das bedeutet, dass das Land Tirol vorhandenen Besitz (Grundstücke, Häuser, Wohnungen – bei Schenkungen ist ein Rückgriff bis zu 5 Jahren möglich) mit seiner Forderung belastet. Ohne eigenes Einkommen stehen dem zu Hause lebenden Ehepartner 50% der Pension zu.

 

Pflegeheimgebühr Euro
Teilpflege I (Tagesgebühr) 92,18
Teilpflege I (Monatsgebühr) 2.765,40
Teilpflege II (Tagesgebühr) 111,10
Teilpflege II (Monatsgebühr) 3.333,00
Vollpflege (Tagesgebühr) 129,14
Vollpflege (Monatsgebühr) 3.874,20
Kurzzeitpflege - Zuschlag zur jweiligen Pflegestufe 10 %
Tagesbetreuung 85,00
Halbtagesbetreuung 59,50
Ambulanter Badedienst 25,00
Aufschlag für Garconniere als Einzelzimmer    290,00
Auswärtigen-Zuschlag (pro Tag) 11,33