Flächenwidmung

Im Flächenwidmungsplan ist unter Berücksichtigung der Ziele der örtlichen Raumordnung und des örtlichen Raumordnungskonzeptes für alle Grundflächen des Gemeindegebietes der Verwendungszweck durch die Widmdung als

  • Bauland
  • Freiland,
  • Sonderflächen, oder
  • Vorbehaltsflächen festzulegen
    Die Grundflächen im Bauland sind als Wohngebiet, Gewerbe- und Industriegebiet oder Mischgebiet zu widmen. Mischgebiete sind das
  • allgemeine Mischgebiet
  • Kerngebiet
  • Tourismusgebiet und das
  • landwirtschaftliche Mischgebiet

Der neue Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kössen wurde vom Gemeinderat beschlossen und am 15. August 2002 von der Tiroler Landesregierung genehmigt.
Er ist am 18. September 2002 in Kraft getreten.