Bitte beachten Sie die Checkliste
Informationen_für_Planverfasser_und_Bauwerber_im_Bauverfahren.pdf herunterladen (0.25 MB)
Bauvollendungsanzeige PV Anlage gem. §44 Abs 8 TBO 2022
Quelle: https://www.energieagentur.tirol/wissen/energie-bibliothek/bibliothek-detail/anzeige-der-bauvollendung-von-photovoltaik-anlagen/
Merkblatt für die Gemeinden Tirols September 2021
Dieses Formular ist vom hiezu Befugten (Installateur bzw. Heizungssachverständigen) auszufüllen und mit den geforderten Unterlagen vom Bauwerber im Gemeindeamt vorzulegen.
GLOSSAR – gesammelt aus Rechtsauskünften vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht bzw. aus Erkenntnissen des Landesverwaltungsgerichts Tirol
Hinweis zur Akteneinsicht:
Die Parteien (§ 8 AVG, § 33 TBO) haben ein subjektives Recht auf Einsicht in die ihre Rechtssache betreffenden Akten. Aus § 17 AVG ergibt sich das Recht auf Abschrift sowie das Recht, Kopien oder Ausdrucke erstellen zu lassen.
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, vereinbaren Sie vorher einen Termin!
Eine vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen einerseits Wartezeiten und verhindert andererseits einen neuerlichen Gang zum Bauamt der Gemeinde Kössen in all jenen Fällen, in denen sich beispielsweise der Akt zur Erstellung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen befindet oder das Bauamt aufgrund von Absenzen (Bauverhandlungen, Lokalaugenscheine etc.) nicht besetzt ist.
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