Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen
  • Todesbestätigung vom Sprengelarzt (Anzeige des Todes)


Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 8,60 pro Sterbeurkunden an Gebühren an
Anzeige des Todes
Der Tod ist der zuständigen Personalbehörde spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen. Die Anzeige hat, soweit der Anzeigepflichtige dazu in der Lage ist, alle Angaben zu enthalten, die für Eintragungen in den Personenstandsbüchern benötigt werden.

www.help.gv.at

Zuständig


Barbara Gstrein
Kontaktdaten von Barbara Gstrein
FunktionMeldeamt; Standesamt; Fundamt
NameBarbara Gstrein
Adresse6345 Kössen
Telefon+43 5375 6201 18
Faxnummer+43 5375 6201 29
E-Mailmeldeamt@koessen.gv.at
BüroParterre - Meldeamt

 


Schweinester Erwin
Kontaktdaten von Erwin Schweinester
FunktionMeldeamt; Standesamt; Fundamt
NameErwin Schweinester
Telefon+43 5375 6201 31
Faxnummer+43 5375 6201 29
E-Mailstandesamt@koessen.gv.at
BüroParterre - Meldeamt