Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
- Meldenachweis des Verstorbenen
- Todesbestätigung vom Sprengelarzt (Anzeige des Todes)
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 8,60 pro Sterbeurkunden an Gebühren an
Anzeige des Todes
Der Tod ist der zuständigen Personalbehörde spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen. Die Anzeige hat, soweit der Anzeigepflichtige dazu in der Lage ist, alle Angaben zu enthalten, die für Eintragungen in den Personenstandsbüchern benötigt werden.
www.help.gv.at