Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden) bis zum zweiten Geburtstag gratis

www.help.gv.at

Zuständig


Schweinester Erwin
Kontaktdaten von Erwin Schweinester
FunktionMeldeamt; Standesamt; Fundamt
NameErwin Schweinester
Telefon+43 5375 6201 31
Faxnummer+43 5375 6201 29
E-Mailstandesamt@koessen.gv.at
BüroParterre - Meldeamt

Barbara Gstrein
Kontaktdaten von Barbara Gstrein
FunktionMeldeamt; Standesamt; Fundamt
NameBarbara Gstrein
Adresse6345 Kössen
Telefon+43 5375 6201 18
Faxnummer+43 5375 6201 29
E-Mailmeldeamt@koessen.gv.at
BüroParterre - Meldeamt