Altenwohnheimgebühren

Finanzierung

Zur Finanzierung der Heimkosten werden neben Besitz folgende Einkünfte herangezogen:

  • Renten: davon 80%, 20% sowie 13. und 14. bleiben dem Bewohner
  • Spareinlagen bis zum Freibetrag von€ 7.000
  • Pflegegeld abzüglich Taschengeld € 44,30
  • Sonstige Einkommen

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • Selbstzahler: der Bewohner trägt die Heimkosten zur Gänze
  • Teilzahler: Die Wohnsitzgemeinde sowie das Land Tirol übernehmen in Form von Altenhilfe die nicht gedeckten Kosten, die der Bewohner auf Grund seines Einkommens nicht zahlen kann. Altenhilfe ist rückzahlpflichtig, das bedeutet, dass die Gemeinde bzw. das Land Tirol vorhandenen Besitz (Grundstücke, Häuser, Wohnungen – bei Schenkungen ist ein Rückgriff bis zu 5 Jahren möglich) mit seiner Forderung belastet. Ohne eigenes Einkommen stehen dem zu Hause lebenden Ehepartner 50% der Pension zu.
Euro
Einzelzimmer (Tagsatz) 40,30
Einzelzimmer (pro Monat) 1.209,00
Tagessatz für erhöhte Betreuung I 49,40
ergibt pro Monat 1.482,00
Tagessatz für erhöhte Betreuung II 56,60
ergibt pro Monat 1.698,00
Auswärtigen-Zuschlag pro Tag 10,30
Aufschlag für Garconniere als Einzelzimmer 99,00