Die örtliche Raumordnung dient der räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Die Ziele der örtl. Raumordnung sind insbesondere:
- die Anordnung und Gliederung des Baulandes
- die Sicherung ausreichender Flächen zur Befriedigung des Wohnbedarfes der Bevölkerung und für die Entwicklung der Wirtschaft
- die Vorsorge für die zweckmäßige und bodensparende Bebauung und für die verkehrsmäßige Erschließung
- die Erhaltung zusammenhängender land- und forstwirtschaftlich nutzbarer Gebiete, ökologisch wertvoller Flächen sowie zusammenhängender Erholungsräume etc.
- Zur Umsetzung dieser Ziele der örtlichen Raumordnung sieht das Tiroler Raumordnungsgesetz folgende Planungsinstrumente vor:
- örtl. Raumordnungskonzept
- Flächenwidmungsplan
- allgemeine und ergänzende Bebauungspläne
Diese Pläne werden von einem Raumplaner (Ziiltechniker oder Techn. Büro) ausgearbeitet und vom Gemeinderat als Verordnung beschlossen.
Weitere Informationen siehe unter: Bebauungsplan Flächenwidmungsplan örtl. Raumordnungskonzept Planungsausschuss
Verordnungstext Örtl. Raumordnungskonzept
Der Raumplaner der Gemeinde Kössen - Büro Lotz & Ortner, Innsbruck
Tiroler Raumordnung
Tiroler Raumordnungsgesetz 2001