Raumordnung

Die örtliche Raumordnung dient der räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Die Ziele der örtl. Raumordnung sind insbesondere:

  • die Anordnung und Gliederung des Baulandes
  • die Sicherung ausreichender Flächen zur Befriedigung des Wohnbedarfes der Bevölkerung und für die Entwicklung der Wirtschaft
  • die Vorsorge für die zweckmäßige und bodensparende Bebauung und für die verkehrsmäßige Erschließung
  • die Erhaltung zusammenhängender land- und forstwirtschaftlich nutzbarer Gebiete, ökologisch wertvoller Flächen sowie zusammenhängender Erholungsräume etc.
  • Zur Umsetzung dieser Ziele der örtlichen Raumordnung sieht das Tiroler Raumordnungsgesetz folgende Planungsinstrumente vor:
  • örtl. Raumordnungskonzept
  • Flächenwidmungsplan
  • allgemeine und ergänzende Bebauungspläne

Diese Pläne werden von einem Raumplaner (Ziiltechniker oder Techn. Büro) ausgearbeitet und vom Gemeinderat als Verordnung beschlossen.

Weitere Informationen siehe unter: Bebauungsplan Flächenwidmungsplan örtl. Raumordnungskonzept Planungsausschuss

Verordnungstext Örtl. Raumordnungskonzept

 

Der Raumplaner der Gemeinde Kössen - Büro Lotz & Ortner, Innsbruck

Tiroler Raumordnung

Tiroler Raumordnungsgesetz 2001