Marktwesen

Die Gemeinde Kössen hat eine eigene Marktordnung sowie Marktgebührenordnung (GR-Beschluß vom 6.3.2001).

Anmeldung der Marktfahrer:
Schriftlich - spätestens 1 Woche vor dem Markttag beim Gemeindeamt Kössen. Es ist die Zusage der Gemeinde erforderlich.
Sämtlicher Müll, alle Verpackungsmaterialien sind wieder mitzunehmen und der Aufstellplatz sauber zu hinterlassen.

Marktstandgebühren